Junge Leute mit einer guten Ausbildung und einer gesunden Portion an Selbstbewusstsein werden im späteren Berufsalltag einen klaren Wettbewerbsvorteil haben.
Während deiner Schulzeit absolvierst du insgesamt 150 Stunden betriebliches Praktikum. Die Absolvent*innen der Praxis-HAS stehen nun mit der Neuerung früher der Wirtschaft zur Verfügung. Die Praxis-HAS verbindet die Schüler*innen mit den regionalen Partnerbetrieben und trägt erheblich zu einer positiven Jobfindung ihrer Absolvent*innen bei. Der positive Abschluss der Handelsschule ist mit einer Lehrabschlussprüfung für kaufmännische Berufe (z.B. Bürokaufmann/frau) gleichzusetzen. Die Lehrzeiten für andere Berufe werden verkürzt und es entfällt die Unternehmerprüfung. Für diejenigen Absolvent*innen, die sich nach einem positiven Abschluss doch noch für die Matura entscheiden, verkürzt die Praxis-HAS die Abend-HAK um mindestens ein Jahr.
Die AbsolventInnen der Handelsschule sind grundsätzlich für mittlere kaufmännische und administrative Tätigkeiten in allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung qualifiziert.
Für Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr, welche die Ausbildung an der HAS nicht abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit der weiteren Ausbildung in einem Lehrverhältnis (Anrechnung der 1. Klasse als Lehrjahr möglich).
ERSATZ DER UNTERNEHMERPRÜFUNG
Für Meisterprüfungen im Rahmen eines Handwerks und zur Zulassung zu reglementierter Gewerben benötigst du die Unternehmerprüfung. Du ersparst dir die Unternehmerprüfung, sowie die damit verbundene Kosten, da Kurse, die von Bildungsinstituten angeboten werden, oft sehr aufwändig und kostspielig sind.
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Folder Europa HAK
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Die Praxis HAS steht für
praxisorientierte Wirtschaftsausbildung
unternehmerisches Denken und Handeln
gute IT-Kenntnisse
fundierte Allgemeinbildung
Teamarbeit und soziale Kompetenz
interkulturelle Kompetenz
Die Praxis HAS fördert
Berufserfahrung durch Praxistage
kreatives digitales Denken
gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein
Bewegung & Sport
politisches Denken
Praxis HAS Inhalte
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERÖFFNUNG EINES GEWERBEBETRIEBES
Für die Erlangung eines Gewerbescheines für ein reglementiertes Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis Pflicht. Je nach Art des Gewerbes wird er durch den HAS-Abschluss und eine fachliche Tätigkeit unterschiedlicher Dauer erbracht: z.B. für