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gemeinsam

Unsere gemeinsame Schule

Verhaltensvereinbarung & Grundwerte

I. Verhaltensvereinbarungen

Wir, die Schulgemeinschaft der BHAK/BHAS Liezen, verstehen uns als weltoffene Schule, die ein wertschätzendes und bildungsorientiertes Schulklima auf der Basis des gegenseitigen Respekts gegenüber allen Personen der Schulgemeinschaft bietet. Gegenseitiger Respekt, Toleranz und höfliche Kommunikation sind die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander. Schule ist ein interaktives und dialogisches Beziehungssystem, in dem alle Beteiligten eine große Verantwortung für ein gutes Schulklima übernehmen müssen. Die vorliegende Vereinbarung ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses. Wir alle wollen uns an die Schulgesetze und die Verhaltensvereinbarung halten, weil wir die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Regeln im Schulleben akzeptieren.

1. Unsere Grundwerte

Wir, die Schüler*innen, Lehrer*innen und nicht lehrende Personen der Schulgemeinschaft, sind bereit, Verantwortung für ein gutes Schulklima zu übernehmen, indem wir uns bemühen, folgende Grundwerte in unserem täglichen Miteinander umzusetzen:

Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, seine Persönlichkeit zu entfalten. Wir möchten Individualität Raum geben und uns gegenseitig dabei unterstützen, unsere möglichen Potentiale und Talente zu erkennen und zu entfalten. Wir schätzen die tragende Funktion der Gemeinschaft. Deshalb wollen wir unsere Mitmenschen und die Umwelt in unser Denken und Handeln stets integrieren.

2. Konkrete Verhaltensregeln

Wir, Schüler*innen, Lehrer*innen und nicht lehrende Personen, wollen respektvoll, hilfsbereit, verständnisvoll und höflich miteinander umgehen. Dazu gehören:

  • gegenseitiges Grüßen
  • höflicher Umgangston im Gespräch
  • das „Anderssein“ des anderen tolerieren
  • wertschätzende Zusammenarbeit
  • gegenseitiges Helfen und Unterstützen
  • Stärken und Potentiale erkennen und fördern
  • wohlwollende Kritik äußern können
  • respektvolle Kritik annehmen können
  • solidarisches Denken umsetzen
  • die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der gesunden Schule leben

II. Gewaltprävention

Ergänzend zu den oben angeführten Verhaltensregeln halten wir unter diesem Punkt die Bemühungen um ein absolut gewaltfreies Schulleben explizit fest:

1. Vorbeugende, handlungsleitende Grundsätze

Zivilcourage leben

Es ist uns wichtig, diskriminierende Sprache und Handlungen immer wieder als solche zu benennen und konsequent abzulehnen. Mobbing (auch Cybermobbing) und Gewalt jeglicher Art haben bei uns keinen Platz!

Sprachkultur pflegen

Offene, wertschätzende Kommunikation soll zur Gewaltprävention beitragen. Jede und jeder hat das Recht, gehört zu werden, und soll bereit sein, klärende Gespräche zu führen.

Toleranz

An unserer Schule finden sich verschiedene Individuen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Meinungen. Diese Vielfalt birgt mitunter auch Herausforderungen und könnte Grund für Auseinandersetzungen werden. Wir wollen Offenheit gegenüber dem "Anders-Sein´ entwickeln und diese Vielfalt als Chance und Bereicherung wahrnehmen, die unseren Schulalltag beleben soll.

2. Unsere präventiven Umsetzungsstrategien

Die Kooperation mit allen schulinternen Personen und außerschulischen Unterstützungssystemen soll Gemeinschaft und Zusammenhalt fördern. Maßnahmen zur Erhaltung körperlicher und psychischer Gesundheit fließen in das Präventionsprogramm ein.

Schulinterne Maßnahmen:

  • Teambuilding-Maßnahmen im Klassenverband  
  • Kennenlerntage  
  • Orientierungstage  
  • Verhaltensvereinbarungen  
  • Klassenvertrag   
  • Klassenrat 
  • VertrauenslehrerInnen stehen zur Verfügung
  • mehrere ausgebildete MediatorInnen im Lehrerteam
  • ausgebildete Coaches des Programms „No blame approach“
  • ausgebildeter Coach für SchülerInnen und LehrerInnen
  • ausgebildete Mediatorin

Selbst-, Sozial- und Systemkompetenz der PädagogInnen stärken: 

Wir arbeiten gemeinsam konsequent an unserer pädagogischen Professionalisierung. Schulinterne Fortbildungen zu Themen wie beispielsweise Qualitätsentwicklung, Teambildung, Wissen über verschiedene Formen von Gewalt, Toleranz gegenüber individueller Identität und persönlichen Lebensentwürfen, Umgang mit digitalen Medien und der Auseinandersetzung mit Kommunikation und Sprache unterstützen uns dabei. 

Feedbackkultur:

Die Lehrer*innen bekommen das Feedback ihrer SchülerInnen durch das alltägliche Miteinander und persönliche Gespräche sowie anonym durch standardisierte Feedbackbögen über die Plattform des Qualitätsmanagements der berufsbildenden Schulen.

Schulexterne Beratungsangebote:

  • Jugendcoaching bietet Orientierung
  • schulbezogene Jugendsozialarbeit unterstützt schulisch und privat
  • Unterstützungsangebot der Schulpsychologie  
  • Zusammenarbeit mit dem Psychosozialen Netzwerk 
  • Schulärzteteam zweimal wöchentlich im Haus

3. Konfliktmanagement

In konkreten Konfliktsituationen setzen wir zunächst auf ein klärendes Gespräch mit schulinternen Personen. In weiterer Folge können wir auf ein sehr gutes Netzwerk zurückgreifen. Die oben genannten Beratungsinstitutionen stehen der Schulgemeinschaft unentgeltlich zur Verfügung. In sachlichen Gesprächen kommen die Beteiligten zu Wort und gemeinsam wird an einer nachhaltigen Lösung gesucht.

III. Unsere Hausordnung

1. Einführung

Die Handelsschule und die Handelsakademie vermitteln umfassende Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung.  Bei dieser Ausbildung stehen im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe beispielsweise folgende Kriterien im Vordergrund: Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, Aktualität, Erziehung zu Humanität und Toleranz, Beitrag zur Ausbildung der SchülerInnen zu künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

2. Konkrete Vereinbarungen

Kleidung und Hausschuhe 

Uns Schüler*innen ist bewusst, dass wir in der Schule auf das Berufsleben vorbereitet werden. Aus diesem Grund erscheinen wir in angemessener Kleidung im Unterricht. Es ist uns klar, dass durch das Tragen von Straßenschuhen im Schulgebäude eine unzumutbare Verschmutzung und damit eine erhebliche Kostenbelastung für die Schule entsteht, sodass im Schulgebäude von SchülerInnen ausschließlich Hausschuhe zu tragen sind, wobei vereinbart wird, dass Turnschuhe keine Hausschuhe sind. 

Alkohol 

Uns Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen ist klar, dass der Genuss alkoholischer Getränke nach den Vorschriften des Schulrechts streng untersagt ist. 

Rauchverbot 

Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen ist klar, dass in der Schule ein zwingendes Rauchverbot ohne Ausnahmen für alle Personen, die sich im Schulgebäude bzw. der Schulliegenschaft aufhalten, besteht. Das Rauchverbot gilt für das gesamte Schulgebäude inkl. Nebengebäuden sowie die gesamte Schulliegenschaft. Ein Rauchverbot besteht für SchülerInnen während des Unterrichts, bei Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen und auch bei Abhaltung des Unterrichts oder der Veranstaltung im Freien. 

Pünktlichkeit 

Schüler*innen und Lehrer*innen sind sich darüber im Klaren, dass ein ordnungsgemäßer Unterricht nur bei Pünktlichkeit aller Beteiligten durchzuführen ist. Wir versuchen daher, immer pünktlich zum Unterricht zu erscheinen bzw. dann, wenn eine Verspätung wegen eines wichtigen Grundes nicht zu umgehen ist, jedenfalls den Grund für die Verspätung anzugeben. Ständiges Zuspätkommen ohne tatsächliche Begründung wird als Folge von mangelnder Höflichkeit und Respekt gesehen. 

Sorgsamer Umgang mit Schule und Inventar 

Wir wollen alle ein sauberes Schulgebäude und funktionierende Einrichtungen und wissen daher, dass wir alle unseren Teil dazu beizutragen haben. Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und Schulpersonal sind sich daher darin einig, mit allen Einrichtungen der Schule sowie deren Inventar überaus sorgsam umzugehen.

Dazu gehören auch ordnungsgemäße Mülltrennung, Entsorgung der Flaschen, Wegwerfen allen Mülls und Entsorgung des Papiers in den dafür vorgesehenen Behälter vor Unterrichtsschluss. 

Verhalten außerhalb der Schule 

Uns ist bewusst, dass das Auftreten von Schülern*innen und Lehrer*innen auch außerhalb der Schule und ihrer Einrichtungen bei Schulveranstaltungen usw. wesentlich zum Erscheinungsbild der Schule nach außen hin beiträgt. Den Schülern*innen ist klar, dass auch das Verhalten auf dem Schulweg der Schule zugeordnet wird und deshalb ein entsprechendes positives Verhalten außerhalb des Schulgebäudes auch einen positiven Ruf der Schule nicht zuletzt bei zukünftigen Arbeitgebern*innen bzw. SponsorInnen aus der Wirtschaft nach sich zieht. 

Richtlinien zur entschuldigten/unentschuldigten Abwesenheit vom Unterricht 

  • Bei vorher bekannter Abwesenheit ist rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) ein Ansuchen an die Direktion zu stellen (Formulare sind im Sekretariat erhältlich). Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht.
  • Geplante Arztbesuche sind grundsätzlich NICHT in die Unterrichtszeit zu legen. Sollte das aus besonderen Umständen nicht möglich sein, ist ebenfalls ein begründetes Ansuchen an die Direktion zu richten. 
  • Führerscheinkurse während der Schulzeit und Abwesenheit aus diesen Gründen sind ausnahmslos verboten.
  • Häufen sich die Abwesenheiten einzelner Schüler*innen, ist ein aufklärendes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin zu führen; die Eltern sind auf jeden Fall (auch bei Eigenberechtigten) zu verständigen. 
  • Durch Abwesenheit versäumter Unterrichtsstoff ist selbständig nachzuholen (Kopien von Mitschüler/innen, Schulbücher), ebenso Hausübungen, die versäumt wurden. 

3. Unsere Erziehungsmittel

Auf positives Verhalten reagieren wir mit Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank bzw. der Ausstellung von schuleigenen Zertifikaten bei besonders hervorzuhebenden Leistungen von Schülern*innen und der Veröffentlichung dieser Leistungen auf unserer Homepage.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Vereinbarungen 

Bei einem Fehlverhalten seitens der Schüler*innen wenden wir – im Einklang mit dem Schulunterrichtsgesetz – folgende Erziehungsmittel an:

  • Klärendes Gespräch mit dem Klassenvorstand und Verfassen einer Reflexion 
  • Gespräch des KVs mit den Schülern*innen und Erziehungsberechtigten
  • Gespräch mit dem Direktor, den Erziehungsberechtigten und dem KV 
  • Wechsel des Klassenverbandes 
  • Klassenkonferenz entscheidet über die weitere Vorgehensweise: 
    Versetzung in eine Parallelklasse, Verständigung der Behörden, Androhung des Schulausschlusses

Die Schulgemeinschaft Liezen, am 14. April 2021

Verhaltensvereinbarungen