Berufliche Möglichkeiten/Studienmöglichkeiten für unsere AbsolventInnen
Ausübung einer unselbstständigen Tätigkeit
Die AbsolventInnen der Handelsakademie sind grundsätzlich für höhere kaufmännische und administrative Tätigkeiten in allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung qualifiziert.
Weiterbildung nach dem Abschluss der HAK
AbsolventInnen der HAK können jedes Studium an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen und Akademien aufnehmen.
Ersatz der Unternehmerprüfung
Für Meisterprüfungen im Rahmen eines Handwerks und zur Zulassung zu reglementierten Gewerben benötigen Sie die Unternehmerprüfung. Diese von Bildungsinstituten angebotenen, oft sehr aufwändigen Kurse, sind meist auch sehr kostspielig.
Durch die HAK-Matura ersparen Sie sich diese Unternehmerprüfung,
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Gewerbebetriebes
Für die Erlangung eines Gewerbescheines für ein reglementiertes Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis Pflicht. Dieser wird durch einen HAK-Abschluss und eine fachliche Tätigkeit erbracht: z.B. für folgende Berufsfelder: Buchhaltung, Inkassoinstitute, Unternehmensberatung, Versicherungsagent, Vermögensberatung, Arbeitsvermittlung, Immobilienmakler, Transportagent, Spediteure, Reisebüros und ähnliche.